Impuls
Ein Impuls ist eine dynamische Größe, die nur für translatorische Bewegungen Gültigkeit besitzt. Bei Betrachtungen von Bewegungen und Kräften macht man in gewisser Weise nur Momentaufnahmen, d.h. es wird beschrieben was zu einem bestimmten Zeitpunkt passiert. Was aber passiert, wenn eine Kraft eine Zeitlang gewirkt hat? Möchte man bei der Beschreibung von Bewegungen nicht nur Kraft, sondern auch Zeit berücksichtigen, muss man auf den Begriff Impuls zurückgreifen, der auch als Bewegungsgröße bezeichnet wird. Der Begriff wird im Folgenden noch etwas differenzierter betrachtet und gegenüber der Größe Kraft abgegrenzt.

Wenn auf eine Masse m eine Kraft F eine Zeitlang wirkt - man spricht von einem Kraftstoß F * t - so wird die Masse m über eben diese Zeit beschleunigt, woraus für die Masse die Geschwindigkeit v = a * t resultiert. Ausgehend vom zweiten Newton'schen Axiom (F = m * a) kann man also schreiben:

F = m * a
F * t = m * a * t
F * t = m * v

Ein Kraftstoß, d.h. eine Kraft wirkt über eine bestimmte Zeit, führt also zu einer Bewegungsgröße. Aus den oben aufgeführten Termumformungen kann man direkt ableiten, dass man unter dem Impuls p nicht nur die Impulserzeugung F * t, sondern auch deren Ergebnis m * v versteht! Die Einheiten für die Impulsbestimmung sind dementsprechend N * s oder kg * m / s.

Des weiteren erscheint es unabdingbar, die Begriffe Impuls und Kraft noch etwas genauer gegeneinander abzugrenzen. Ausgehend vom zweiten Newton'schen Axiom (F = m * a) kann man innerhalb der Gleichung die Beschleunigung durch die Veränderung der Geschwindigkeit im Verhältnis zur Veränderung der Zeit (a = Δv/ Δt) ersetzen:

F = m * a
F = m * Δv/ Δt
F = Δ (m * v)/ Δt
F = Δp/ Δt

Diese Termumformungen führen zwar nicht zu grundlegend neuen Erkenntnissen, ermöglichen aber ein genaueres Verständnis des Verhältnisses von Kraft und Impuls. Es ist offensichtlich, dass die Kraft als zeitliche Veränderung des Impulses dargestellt werden kann und somit beschreibt, wie eine Bewegungsgröße verändert wird (vgl. Kassat, 1993, S.73f).